Ab 01.01.2027 verbindlich

Digitale Betriebsprüfung
Betrifft alle Unternehmen ab Januar 2027

Der Druck steigt: Die Finanzbehörden verlangen ab Januar 2027 alle Entgeltunterlagen elektronisch geführt und revisionssicher aufzubewahren. Die bisher möglichen Papier- und Mischformen und Ausnahmegenehmigungen sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen. Für Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bringen wir bis zu 80% der Kosten als Fördermittel mit.

Ausgangslage

Ein Stichtag. Ein Handlungsdruck. Wenig Zeit.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Finanzämter und Rentenversicherung Lohn-, Gehalts- und Personalunterlagen ausschließlich in maschinenlesbarer Form anfordern. Was im E-Mail-Postfach oder auf einem lokalen Laufwerk liegt, gilt bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) als nicht vorhanden.

Papier-, Misch- und Ausnahmegenehmigungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig. Die Anforderungen treffen Geschäftsführung, HR, Finance und IT gleichermaßen – die Geschäftsführung ist gefordert, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Ansonsten drohen Schätzungen, Bußgelder und Steuernachzahlungen.

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Modernes Büro eines mittelständischen Unternehmens

Bisher vs. ab 2027

Was sich für Ihre Personalakte konkret ändert.

Ablageort

Aktenordner oder Hängeregister, E-Mail-Postfächer, lokale Laufwerke – verteilt und unstrukturiert.
Alle Unterlagen zentral, digital und sofort abrufbar an einem Ort.

Auffindbarkeit

Dokumente existieren, müssen aber bei Prüfung zeitaufwändig gesucht werden.
Jedes Dokument innerhalb von Sekunden vollständig bereitgestellt.

Datenqualität

Mehrfachablagen, abweichende Versionen, unklare Zuordnung.
Eindeutig, aktuell, je Mitarbeiter und Zeitraum – revisionssicher.

Prüfungsform

Einsichtnahme vor Ort, häufig mit Papier und manueller Suche.
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) per Datenübermittlung.

Wichtig – Befreiung entfällt

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die bisher mögliche Befreiung von der digitalen Führung der Personalakten.

Die bis zum 31.12.2026 bestehende Möglichkeit, sich auf Antrag von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen befreien zu lassen, wird ersatzlos gestrichen. Ab dem 01.01.2027 gilt die digitale Führung ausnahmslos für jeden Arbeitgeber.

„Ein Dokument im E-Mail-Postfach oder auf einem privaten Laufwerk gilt bei der digitalen Betriebsprüfung als nicht vorhanden.“

Vier Perspektiven, ein Projekt

Wir bringen alle an einen Tisch – GF, HR, Finance und IT.

Geschäftsführung

  • Vollständige Umsetzungspflicht ab 01.01.2027 – keine Ausnahmen.
  • Vermeidung von Bußgeldern, Schätzungen und Steuernachzahlungen.
  • Verantwortung gegenüber den Steuer- und Finanzbehörden.

Personalleitung

  • Alle Entgeltunterlagen nach § 8 BVV digital führen.
  • Einheitliche Ablage-, Benennungs- und Zuordnungsstruktur.
  • Verfahrensbeschreibung erstellen und jährlich prüfen.

Finance

  • Lohn- und Gehaltsdaten revisionssicher mit der Finanzbuchhaltung verzahnen.
  • Aufbewahrungsfristen und prüfungssichere Archivierung sicherstellen.
  • Schnittstellen zu Steuerberatung, DATEV/ELSTER und euBP koordinieren.

IT-Verantwortung

  • Revisionssichere Datenspeicherung und Berechtigungskonzept.
  • euBP-fähigen Datenexport testen und sicherstellen.
  • DSGVO-konforme Systemlandschaft ohne Medienbrüche.

Unser Vorgehen

In drei Phasen zur prüfungssicheren Personalarbeit.

Erfahrene Praktiker mit Führungs- und Managementerfahrung begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Umsetzung – ohne Theorie-Overhead, ohne Standardpräsentation.

01Wo stehen Sie heute?

Analyse

  • IST-Aufnahme von HR-Prozessen, Dokumentenstruktur und IT-Landschaft
  • Gap-Analyse zur digitalen Betriebsprüfung (euBP)
  • Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Personalunterlagen
  • Wo besteht der größte Handlungsbedarf?
  • Priorisierter Handlungsplan mit Zeit- und Kostenrahmen
02Wie sieht Ihre Lösung aus?

Konzeption

  • Konzept digitale Personalakte und Dokumentenstruktur
  • Auswahl revisionssicheres DMS / HR-System
  • Prozess- und Rollendesign für HR, Finance und Lohnabrechnung
  • IT-Anforderungen: Datensicherheit, Zugriffsrechte, Archivierung
  • Kommunikationsstrategie für Führungskräfte und Mitarbeiter
03Von der Planung in die Praxis.

Umsetzung

  • Einführung digitale Personalakte und HR-Software
  • Migration der Bestandsakten in revisionssichere Ablage
  • Schulung von HR, Finance und Führungskräften
  • Probelauf und Begleitung der ersten euBP-Prüfung
  • Laufendes Monitoring und Anpassung bei Gesetzesänderungen

Optional · INQA-Coaching

Fördermittel prüfen und nutzen.

Lassen Sie uns prüfen, ob wir die Vorbereitung auf die Digitale Betriebsprüfung durch Einbeziehung der Fördermittel der Initiative Neue Qualität der Arbeit mit einbeziehen können. Im Idealfall lassen sich dadurch bis zu 11.520 Euro für die Schaffung der Voraussetzungen nutzen. Dieser Anspruch besteht für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die mindestens 2 Jahre alt sind.

bis 11.520 €

mögliche Förderung der Analyse-Phase

Voraussetzung

Bis 249 Beschäftigte, Sitz in Deutschland, mind. zwei Jahre am Markt.

Förderquote

Bis zu 80 % der Beratungskosten der Analyse-Phase.

Dauer

4–6 Wochen bis zum vollständigen Lagebericht.

Ergebnis

Priorisierter Maßnahmenplan inkl. Kosten- und Zeitschätzung.

Bonus-Synergie

Ein Fundament – zwei Pflichten erfüllt.

Die Strukturen, die Sie jetzt für die digitale Betriebsprüfung schaffen – revisionssichere Personalakte, saubere Entgeltdaten, klare Rollen zwischen HR, Finance und IT – bilden zugleich das Fundament für die Anforderungen der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie.

Auf Wunsch zeigen wir Ihnen die Kosten- und Kapazitätsvorteile einer Verbindung der beiden Themen „Entgelttransparenz-Richtlinie“ und „Digitale Betriebsprüfung“ im Rahmen der Zusammenarbeit mit uns auf.

Synergie im Erstgespräch besprechen

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns kurz sprechen und herausfinden, wie wir Kosten und Zeit Ihrer Mitarbeiter einsparen können.

30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir besprechen Ihren aktuellen Stand und zeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht – inklusive Einschätzung zur INQA-Förderung.

Büro

Marie-Curie-Straße 1, 26129 Oldenburg

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