Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Finanzämter und Rentenversicherung Lohn-, Gehalts- und Personalunterlagen ausschließlich in maschinenlesbarer Form anfordern. Was im E-Mail-Postfach oder auf einem lokalen Laufwerk liegt, gilt bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) als nicht vorhanden.
Papier-, Misch- und Ausnahmegenehmigungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig. Die Anforderungen treffen Geschäftsführung, HR, Finance und IT gleichermaßen – die Geschäftsführung ist gefordert, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Ansonsten drohen Schätzungen, Bußgelder und Steuernachzahlungen.